Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACOS GmbH
§1. Begriffsbestimmung
§2. Allgemeines:
§3. Liefergegenstände:
§4. Preis:
§5. Gewährleistung/Haftungsausschluss:
§6. Zahlung:
§7. Höhere Gewalt:
§8. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang:
$9. Exportgenehmigung:
§10. Mengenrabatt:
§11. Lieferung:
§12. Stornierung und Rücknahme:
§13. Entsorgung:
§14. Trade Terms:
§15. Vertragsbruch und Zahlungsunfähigkeit des Käufers:
§14. Trade Terms:
Die Bedeutung der von den Parteien verwendeten Trade Terms richtet sich nach den Bestimmungen der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms 1953.
§15. Vertragsbruch und Zahlungsunfähigkeit des Käufers:
Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann der Verkäufer das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, ferner, wenn das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.
§16. Verzicht:
Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung oder Durchsetzung einer der vorliegenden Bedingungen oder Rechte bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung und führt nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsbestimmung.
§17. Mitteilungen des Verkäufers:
Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche und telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt.
§18. Abtretungsverbot:
Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
19. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand:
Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht, Gerichtsstand ist Hamburg







