Acos GmbH
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACOS GmbH




§6. Zahlung:

Sofern nicht auf der Rechnung ausdrücklich anders angegeben, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist er berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Im Falles des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.

§7. Höhere Gewalt:

Der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers ist. Dazu gehört insbesondere jeglicher Akt höherer Gewalt; die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden; Feuer, Explosion, Überschwemmung; Ausfall von Maschinen; Streik, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen; Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten; Krieg, Aufstand.

 
 
 

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