Allgemeine Geschäftsbedingungen der ACOS GmbH
§1. Begriffsbestimmung
§2. Allgemeines:
§3. Liefergegenstände:
§4. Preis:
§5. Gewährleistung/Haftungsausschluss:
§6. Zahlung:
§7. Höhere Gewalt:
§8. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang:
§9. Exportgenehmigung:
§10. Mengenrabatt:
§11. Lieferung:
§12. Stornierung und Rücknahme:
§13. Entsorgung:
§14. Trade Terms:
§15. Vertragsbruch und Zahlungsunfähigkeit des Käufers:
§1. Begriffsbestimmung
Die nachstehend verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: „Verkäufer“ bedeutet ACOS GmbH;„Käufer“ bedeutet jegliche natürliche oder juristische Person, die Empfänger einer Preisangabe, Auftragsbestätigung oder einer anderen Mitteilung ist, welche den nachstehenden Bedingungen unterliegt; „Liefergegenstände“ bedeutet die Erzeugnisse, Artikel oder andere Gegenstände, auf die sich eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe, Auftragsbestätigung oder eine andere Mitteilung bezieht.
§2. Allgemeines:
Die vom Verkäufer gemachten Preisangaben und die von ihm erteilten Auftragsbedingungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auftragserteilungen im Anschluss an eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe sind für den Verkäufer erst bindend, wenn er hierfür eine schriftliche Bestätigung erteilt hat.
§3. Liefergegenstände:
Angebote und Angaben hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte, behält sich der Verkäufer Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in den verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der angebotenen Erzeugnisse dienen.







